Statuten des Folklore Ensembles der Tibeter Gemeinschaft Schweiz & Liechtenstein

        Vorwort

1966 wurde die „Tibetertanzgruppe in der Schweiz“ auf die Initiative den Herren Zatul Yeshe Gyure, Jordenkhangsar Peljor Norbu sowie Kungo Pema gegründet. Die Gründung der Tanzgruppe wurde von den Vertretern S. H. dem 14. Dalai Lama, Herrn Lobsang Samten und Thupten Phala begrüsst und tatkräftig unterstützt.
Im September 1982 wurde die „Tibetertanzgruppe in der Schweiz“ auf eigenen Wunsch in „Die Tibeter Gemeinschaft in der Schweiz, TGS eingegliedert. Der Name des Vereins wurde in „Tibeter Folkloreverein in der Schweiz, TFV“ umgeändert. Die Statuten des Vereins, die nun denjenigen der TGS unterstehen, wurden an der GV 1995 der Tibeter Folkloreverein geändert oder ergänzt und von der Volksvertretersitzung der TGS
genehmigt. Seit 1992 werden der Präsident des Tibeter Folklorevereins und eins bis zwei weitere Vorstandsmitglieder von der Generalversammlung der TGSL gewählt.
Am 04. Februar 2006 wurden die Statuten an der ausserordentlichen GV der TFV geändert oder ergänzt. Ebenfalls wurde der Name des Vereins neu festgelegt:

Folklore Ensemble der Tibeter Gemeinschaft Schweiz & Liechtenstein.

Für den Vorstand der Gemeindeversammlung

Präsident des Tibeter Folklore Ensembles

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