Art. 1 Unter dem Namen
Folklore Ensemble der Tibeter Gemeinschaft Schweiz &
Liechtenstein (FTGSL) besteht mit Sitz in Zürich eine
Künstlergruppe unter dem Vorsitz der Tibeter
Gemeinschaft Schweiz & Liechtenstein (TGSL)
Art. 2 Die Ziele des
Folklore Ensemble sind:
a) Erhaltung und
Förderung tibetischer Musik, Tanz und Gesang aus
b) Förderung des Kontaktes unter den Tibetern
c) Weitervermittlung der tibetischen Musikkunst and die
tibetische
Jugend
d) Präsentation der
tibetischen Musik und Tanzkunst für das westliche
Publikum
2. Mitgliedschaft
Art. 3 Mitglied des FTGSL
kann jeder Tibeter werden. Die Aufnahme erfolgt durch
den Vorstand. Das neu eingetretene Mitglied soll eine
Probezeit von 3 Monaten absolvieren. Während der
Probezeit werden die Wegspesen entschädigt. Die
Beendigung der Probezeit erfolgt schriftlich innert
einer Woche. Die Mitglieder müssen die Interessen und
Ziele des Folklore Ensembles bewahren und insbesondere
die Pflichten gemäss Art. 21 befolgen.
Art. 4
Die FTGSL setzt sich zusammen aus:
a) aktiven Mitgliedern
b) passiven Mitgliedern, welche freiwillige Helfer sind
c) Gönnern
Art. 5 Aktive Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr besitzen
Stimm- und Wahlrecht.
Art. 6 Austrittserklärungen sind an den Präsidenten 1
Monat im Voraus schriftlich zu melden. Die Frist für die
Instruktoren beträgt 3 Monate