Statuten des Folklore Ensembles der Tibeter Gemeinschaft Schweiz & Liechtenstein

       Name, Sitz und Zweck 

Art. 1 Unter dem Namen Folklore Ensemble der Tibeter Gemeinschaft Schweiz & Liechtenstein (FTGSL) besteht mit Sitz in Zürich eine Künstlergruppe unter dem Vorsitz der Tibeter Gemeinschaft Schweiz & Liechtenstein (TGSL)

Art. 2 Die Ziele des Folklore Ensemble sind:

a) Erhaltung und Förderung tibetischer Musik, Tanz und Gesang aus
b) Förderung des Kontaktes unter den Tibetern
c) Weitervermittlung der tibetischen Musikkunst and die tibetische

Jugend

d) Präsentation der tibetischen Musik und Tanzkunst für das westliche Publikum

2. Mitgliedschaft

Art. 3 Mitglied des FTGSL kann jeder Tibeter werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Das neu eingetretene Mitglied soll eine Probezeit von 3 Monaten absolvieren. Während der Probezeit werden die Wegspesen entschädigt. Die Beendigung der Probezeit erfolgt schriftlich innert einer Woche. Die Mitglieder müssen die Interessen und Ziele des Folklore Ensembles bewahren und insbesondere die Pflichten gemäss Art. 21 befolgen.

Art. 4 Die FTGSL setzt sich zusammen aus:

a) aktiven Mitgliedern
b) passiven Mitgliedern, welche freiwillige Helfer sind
c) Gönnern

Art. 5 Aktive Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr besitzen Stimm- und Wahlrecht.
Art. 6 Austrittserklärungen sind an den Präsidenten 1 Monat im Voraus schriftlich zu melden. Die Frist für die Instruktoren beträgt 3 Monate

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